Kundenspezifische Zahlungsbedingungen festlegen

Diese Woche zeigen wir, wie du unterschiedliche Zahlungsbedingungen für deine Kunden festlegen kannst.

Johannes Baur

2 min

Lesezeit

Aktualisiert am:

03/2024

Dem einen Kunden erlaubt man ein längeres Zahlungsziel, dem anderen nur ein kürzeres. Bei Privatkunden arbeitet man mit 19 % Umsatzsteuer, mit Unternehmen auch mal mit 0 %. Zahlungsbedingungen (Zahlungsziel, Skonto und Steuersatz) können je nach Kunden unterschiedlich ausfallen. Damit du das nicht jedes Mal in der Rechnung einstellen musst, kannst du in jedem Plancraft-Kontakt einmalig individuelle Zahlungsbedingungen festlegen und wertvolle Zeit sparen.

So funktioniert’s:

1. Kontaktliste öffnen

2. Person/Organisation öffnen

Innerhalb des Kontakts sind alle wichtigen Information zu finden. Im unteren Teil sind die Voreinstellungen zu Zahlungsziel, Skonto und Steuersatz. Mit einem Klick auf den Stift können beide Bereiche bearbeitet werden.

3. Zahlungsbedingungen festlegen

Das Zahlungsziel legt fest, wie lange dieser bestimmte Kunde in der Regel Zeit hat, seine Rechnung zu begleichen, bevor es zu ersten Verzugszinsen und Mahnungen kommt. Dabei ergibt es Sinn, dieses je nach Bedarf, Liquidität oder Vertrauen, welches man dem Kunden entgegenbringt, festzulegen.

Skonto ist eine hervorragende Möglichkeit seinem Kunden einen finanziellen Anreiz zu schaffen, damit dieser seine Rechnungen frühzeitig und vollständig begleicht. In der Regel bewegt sich ein Skonto bei 2 % oder 3 % und kann als Rabatt für eine frühzeitige Zahlung betrachtet werden. An dieser Stelle hast du die Möglichkeit, den Prozentsatz und die Zahlungsfrist zum Erhalt des Skontos festzulegen.

Zuletzt bist du auch in der Lage, den Steuersatz für Kunden anzupassen. Die Auswahl ermöglicht den Standard von 19 %, 0 % nach Reverse-Charge (§ 13b UStG) und 0 % nach Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Der sog. Reverse-Charge wird genutzt, wenn du Bauleistungen an ein Unternehmen in Rechnung stellst, was ebenfalls für Bauleistungen tätig ist. Ebenso kann man 0 % Umsatzsteuer nach Kleinunternehmerregelung in Rechnung stellen, sobald man die Voraussetzungen des § 19 UStG erfüllt.

Hinweis:

Du hast auch die Möglichkeit die Umsatzsteuer ID deines Kunden zu hinterlegen. Diese taucht dann auf Rechnungen auf, die du an diesen verschickst. In Österreich ist das bei Rechnungen über 10.000 € sogar Pflicht.

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Viel Spaß beim Ausprobieren! Du hast Fragen oder Anregungen? Schreib uns gerne an:

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